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PSA Verordnung (EU) 2016-425 - Erfüllt Ihr Gehörschutz seinen Zweck?

Schädlicher Lärm gehört zu den drei größten Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Mit der PSA Verordnung (EU) 2016/425 wird schädlicher Lärm offiziell als irreversible Gesundheitsgefahr anerkannt. Damit wird Gehörschutz jetzt in dieselbe Risiko-Kategorie eingestuft wie Atemschutz und Absturzsicherung.

Welche Folgen hat diese Änderung der Kategorisierung für Sie?

In Bezug auf den Hersteller, von dem Sie Gehörschutzprodukte beziehen:
Hersteller von Gehörschutzprodukten müssen sich jetzt strengeren und fortlaufenden Qualitätssicherungsverfahren unterziehen. Das umfasst nicht nur die Qualitätskontrolle ihrer Produkte, sondern auch die Qualitätssicherung für die gesamte Produktionsstätte. Darüber hinaus sind alle Verpackungen und Produkte (soweit machbar) mit einer neuen CE-Kennzeichnung zu versehen.

In Bezug auf Ihre Mitarbeiter, die Gehörschutzprodukte verwenden.
Lärmschutz muss ernst genommen werden. Dabei ist es entscheidend, das richtige Produkt zu wählen – und es korrekt einzusetzen. Die neue Verordnung trägt diesem Umstand Rechnung. Sie sorgt dafür, dass die Anwender von Gehörschutzprodukten mehr Sicherheit in Bezug auf die Schutzleistung dieser Produkte erhalten.

Was müssen Sie Unternehmen tun?
Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Sie Ihre Gehörschutzprodukte von einem Hersteller beziehen, der die Auflagen der neuen Verordnung einhält, wenn diese nach 2018 in Kraft tritt. Die Unterweisung der Beschäftigten in der richtige Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung, ist bereits eine wichtige Anforderung der Richtlinie 89/656/EWG für Benutzer von PSA.

Was geschieht und bis wann?

März 2016
• Veröffentlichung der neuen Verordnung im Amtsblatt der EU
• Prüflabore, notifizierte Stellen („Notified Bodies“) und Hersteller machen sich mit der neuen Verordnung vertraut

März 2018 (Übergangsphase)
• Sowohl Produkte nach der alten PSA- Richtlinie als auch solche nach der neuen PSA Verordnung (EU) 2016/425 können in Verkehr gebracht werden
• Benannte Stellen können Produkte nach der neuen Verordnung zertifizieren
• Hersteller können die CE-Kennzeichnung anbringen und Produkte, die der neuen Verordnung entsprechen, auf den Markt bringen

März 2019 (Umsetzungsphase)
• Vollständige Umsetzung der neuen PSA Verordnung (EU) 2016/425
• Neue Produkte, die auf den Markt kommen, müssen der neuen Verordnung entsprechen

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen Produkte des Herstellers 3M Peltor. Dieser Anbieter hat über 50 Jahre Erfahrung in der Entwicklung innovativer Gehörschutzprodukte. Bei 3M Peltor weiß man, wie wichtig es ist, den Kunden im richtigen Maß zu unterstützen – gleich ob Hilfe bei der Auswahl der passenden Produkte für spezielle Gefahren und Arbeitsumgebungen oder wenn es darum geht, den Kunden über Gesetzesänderungen und die damit verbundenen Folgen für Ihren Arbeitsplatz auf dem Laufenden zu halten.

3M Peltor hat ein Expertenteam, das sich in ganz Europa speziell der Technik und den Gesetzen und Vorschriften im Bereich Gehörschutz widmet. Die Herstellungsprozesse sind bereits auf die strengeren Qualitätsüberwachungsgrundsätze der neuen Verordnung eingestellt. Und das  Expertenteam ist aktiv in viele der europäischen CEN-Normenausschüsse und Fachverbände, z. B. der European Safety Federation, eingebunden.

Wie für jede persönliche Schutzausrüstung, die in einer Hochrisikoumgebung zum Einsatz kommt, gilt auch für Gehörschutz: Sie müssen sich völlig darauf verlassen können, dass das ausgewählte Produkt für die Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes das richtige ist. Wir von der Headset Company sind spezialisiert auf Gehörschutz- und Kommunikationlösungen des Herstellers 3M Peltor und können Sie dabei unterstützen.

Her finden Sie eine aktuelle Übersicht unserer 3M Peltor Lösungen.

Sollten Sie Fragen haben diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen: Unsere Fachberater erreichen Sie unter (040) 500 580 20  – oder Sie schicken uns eine E-Mail an info@comhead.de.


Autor:
Jens Bernhardt

(Vertriebsleiter & Gesellschafter)

 

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