Als Spezialist für Gehörschutz & Kommunikationlösung in lauten Arbeitsbereichen ist es uns ein Anliegen, Ihnen wichtige Änderungen zu übermitteln, die unsere Zusammenarbeit betreffen.
Diese liegen der EU Verordnung 2016/425 zugrunde. Diese Änderung ist nun bereits seit dem 21.04.2019 offiziell in Kraft getreten und ist rechtlich bindend.
Sie ist eine Verordnung und stellt nicht wie die 89/656/EWG "lediglich" eine Richtlinie für Benutzer von PSA (persönlicher Schutzausrüstung) dar.
Kurzum: Mit der neuen Verordnung (EU) 2016/425 wird schädlicher Lärm offiziell als irreversible Gesundheitsgefahr anerkannt.
Damit wird Gehörschutz jetzt in dieselbe Risiko-Kategorie eingestuft wie Atemschutz und Absturzsicherung. Was bedeutet das genau für Nutzung von Gehörschutz in Ihrem Unternehmen und welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für Sie bei der Wahl Ihrer Gehörschutzprodukte und Ihres Zulieferers?
Um eines vorwegzunehmen:
► Wir liefern und reparieren als zertifizierter & autorisierter 3M Peltor Fachbetrieb immer so, dass Sie sich auf die Konformität bezüglich dieser Verordnung verlassen können.
Laut ist es überall
Selbst viele der gewohnten Geräusche, die Sie auf der Arbeit hören, können langfristig zu Hörverlust und anderen Gesundheitsrisiken beitragen. Ab einem Pegel von 85 dBA aufwärts kann Lärm das Gehör schädigen und Tinnitus hervorrufen
Wir wissen, wie wichtig es ist, unsere Kunden im richtigen Maß zu unterstützen – gleich ob es um Hilfe geht bei der Auswahl der passenden Produkte für spezielle Gefahren und Arbeitsumgebungen oder auch wenn es darum geht, Sie über Gesetzesänderungen und die damit verbundenen Folgen für Ihren Arbeitsplatz auf dem Laufenden zu halten.
► Gehörschutz wurde nun in dieselbe Risiko-Kategorie (III) eingestuft wie Atemschutz und Absturzsicherung. Diese Kategorie umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können
Welche Folgen hat diese Änderung der Kategorisierung für Sie?
In Bezug auf den Hersteller, von dem Sie Gehörschutzprodukte einsetzen.
Hersteller von Gehörschutzprodukten müssen sich jetzt strengeren und fortlaufenden Qualitätssicherungsverfahren unterziehen. Dies umfasst nicht nur die Qualitätskontrolle der Produkte, sondern auch die Qualitätssicherung für die gesamte Produktionsstätte. Darüber hinaus sind alle Verpackungen und Produkte (soweit umsetzbar) mit einer neuen CE-Kennzeichnung zu versehen.
In Bezug auf Ihre Mitarbeiter, die Gehörschutzprodukte verwenden.
Lärmschutz muss ernst genommen werden. Dabei ist es entscheidend, das richtige Produkt zu wählen – und es korrekt einzusetzen. Die neue Verordnung trägt diesem Umstand Rechnung. Sie sorgt dafür, dass die Anwender von Gehörschutzprodukten mehr Sicherheit in Bezug auf die Schutzleistung dieser Produkte erhalten.
Was müssen Sie als Sicherheitsbeauftragter unternehmen?
Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Sie Ihre Gehörschutzprodukte von einem Hersteller beziehen, der die Auflagen der neuen Verordnung einhält. Die Unterweisung der Beschäftigten in der richtige Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung, ist bereits eine wichtige Anforderung der Richtlinie 89/656/EWG für Benutzer von PSA.
Quellenangabe (offizielles Amtsblatt der EU): Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wir setzen auf Gehörschutzprodukte des Herstellers 3M Peltor
3M kann mehr als 50 Jahre Erfahrung in der Entwicklung innovativer Gehörschutzprodukte vorweisen. Der Hersteller verfügt über ein Expertenteam, das sich in ganz Europa speziell der Technik und den Gesetzen und Vorschriften im Bereich Gehörschutz widmet.
Die Herstellungsprozesse sind bereits auf die strengeren Qualitätsüberwachungsgrundsätze der neuen Verordnung eingestellt. Desweiteren ist ein Expertenteam aktiv in viele der europäischen CEN-Normenausschüsse und Fachverbände, z.B. der European Safety Federation, eingebunden.
► Produkübersicht: 3M Peltor Gehörschutz und Headsets
Gehörschutz-Beratung vom Profi
Wir wachsen weiter und haben unser Team um einen weiteren Fachberater verstärkt. Unser neuer Mitarbeiter Jens Thäuser ist bereits seit Anfang 2019 bei der Headset Company mitverantwortlich für den Bereich unserer Gehörschutz- und Kommunikationslösungen.
Insbesondere liegt sein Schwerpunkt im Vertrieb von 3M Peltor Produkten. Was Herrn Thäuser besonderes qualifiziert für diese Aufgabe: Er war 14 Jahre direkt beim Hersteller 3M Peltor tätig als Spezialist für Gehörschutz.
Tel.: +49 40 500 580 35
E-Mail: j.thaeuser@comhead.de